Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer können die Höhe der Abfindung frei verhandeln. Die sogenannte „Regelabfindung“ beträgt 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Die genaue Höhe hängt von vielen Faktoren ab, die zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer verhandelt werden müssen. Zu diesen zählen neben der Betriebszugehörigkeit auch Faktoren wie das Alter, die Branche und insbesondere die voraussichtliche Wirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung.