Was ist Kündigungsschutz?

Im Kündigungsschutzgesetz (KschG) ist der allgemeine Kündigungsschutz geregelt. Ist das KschG anwendbar (vgl. §§ 1, 23 KschG), ist eine Kündigung nur dann wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Zudem gibt es Sonderkündigungsschutzregeln (Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit, Familienpflegezeit, Schwerbehinderte, Betriebsverfassungsorgane, Auszubildende). Daneben wird insbesondere im Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ein gewisser Kündigungsschutz gewährleistet (z.B. §§ 138, 242, 612a BGB).

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