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Doppelte Staatsbürgerschaft 2024 – Kanada und Deutschland

Doppelte Staatsbürgerschaft 2024 – Kanada und Deutschland

Knapp drei Millionen Kanadier haben deutsche Vorfahren – das ergab die kanadische Volkszählung aus dem Jahr 2021. In den Provinzen Saskatchewan, Manitoba und Alberta liegt der Anteil an Deutschstämmigen sogar bei teils weit über 20 Prozent. Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass Deutschland zu den beliebtesten Zielen für Expats aus Kanada zählt.

Dennoch beantragen nur sehr wenige Kanadier, die in Deutschland leben, auch die deutsche Staatsbürgerschaft. Auf den gesamten amerikanischen Kontinent – Nord und Süd – kamen 2022 nur 7.000 Einbürgerungen. Zwar kommt man durch den Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft in den Genuss vieler Vorteile, allerdings verlangt das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht von Einbürgerungsbewerbern, dass sie ihre alte Staatsbürgerschaft aufgeben müssen, um die deutsche zu erhalten. Viele Kanadier wollen ihren kanadischen Pass aber verständlicherweise behalten.

Im Januar 2024 hat der Deutsche Bundestag nun allerdings ein Gesetz beschlossen, das es Menschen aus Kanada ermöglicht, ihren bisherigen Pass bei einer Einbürgerung zu behalten. So wird es ihnen ermöglicht, eine deutsch-kanadische doppelte Staatsbürgerschaft zu erhalten. Wir erklären Ihnen, ab wann diese Änderungen in Kraft treten, was genau in dem neuen Gesetz steht, und wie Kanadier in Deutschland mit Hilfe unserer Anwälte davon profitieren können.

Vorteile der deutsch-kanadischen doppelten Staatsbürgerschaft

Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bringt viele Vorteile mit sich. Unter anderem ermöglicht Ihnen die Staatsbürgerschaft den Erhalt des deutschen Passes, der allgemein als einer der “stärksten” Pässe der Welt gilt, und damit den Genuss von Reisefreiheit und unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt in ganz Europa. Außerdem können nur deutsche Staatsbürger hierzulande an Wahlen teilnehmen. Nicht zuletzt gibt es im Grundgesetz auch einige Grundrechte, die nur Staatsbürgern zustehen, die sogenannten Deutschengrundrechte. Kurzum: Durch eine Einbürgerung werden Sie ganz offiziell deutsch und können daher dieselben Rechte und Freiheiten und denselben Schutz wie alle anderen Deutschen in Anspruch nehmen.

Eine deutsch-kanadische doppelte Staatsbürgerschaft ermöglicht es Ihnen, all diese Vorteile zu erhalten, ohne auf die Privilegien, die Ihnen Ihre kanadische Staatsangehörigkeit gewährt, verzichten zu müssen. Sie genießen also die eben genannten Vorzüge – Reisefreiheit, Wahlrecht, staatlichen Schutz, Zugang zum Arbeitsmarkt – in zwei Staaten. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist damit perfekt geeignet, den Ansprüchen einer zunehmend globalisierten Welt gerecht zu werden.

Einbürgerungsvoraussetzungen für Kanadier

Kanadische Staatsbürger müssen, wenn sie die deutsche und damit die doppelte Staatsbürgerschaft erhalten möchten, einige Voraussetzungen erfüllen. Zunächst müssen Sie im Besitz eines unbefristeten Aufenthaltstitels wie etwa einer Niederlassungserlaubnis oder eines befristeten Aufenthaltstitels, der einem langfristigen Aufenthalt dient, sein. Welche Aufenthaltserlaubnisse eine Einbürgerung ermöglichen, finden Sie hier. Außerdem muss Ihre Identität geklärt sein, das heißt, Sie müssen einen gültigen Pass oder ein ähnliches Dokument vorlegen können. Und Sie müssen nachweisen können, dass Sie in der Lage sind, den Lebensunterhalt von Ihnen und Ihrer unmittelbaren Familie eigenständig zu sichern. Dafür stellt die Einbürgerungsbehörde eine Prognose darüber an, ob Sie in Zukunft auf staatliche Hilfen angewiesen sein werden.

Des Weiteren müssen einbürgerungswillige Kanadier über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 oder höher und über Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung verfügen. Diese lassen sich in der Regel mit einem bestandenen Einbürgerungstest nachweisen. Ab in Kraft treten des neuen Staatsangehörigkeitsrecht am 27.06.2024 muss Ihr Lebensmittelpunkt in der Regel seit fünf Jahren ohne erhebliche Unterbrechungen in Deutschland liegen und Sie können Ihre kanadische Staatsbürgerschaft behalten.

Doppelte Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsdauer – Das neue Gesetz

Am 19. Januar 2024 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Darin enthalten sind einige weitreichende Änderungen, die sich insbesondere auf die Voraussetzungen der Einbürgerung auswirken. In Kraft treten diese Änderungen drei Monate, nachdem das Gesetz offiziell verkündet worden ist, also am 27.06.2024.

Der erste wichtige Punkt: Das neue Einbürgerungsgesetz hebt das bisher geltende Verbot von Mehrstaatlichkeit auf. Schon bisher gab es zu diesem Verbot zahlreiche Ausnahmen, allerdings war keine davon auf Menschen aus Kanada anwendbar. Sie mussten also bisher stets ihre kanadische Staatsbürgerschaft aufgeben, um sich in Deutschland einbürgern zu lassen. In Zukunft wird dieses Erfordernis wegfallen. Der Weg zur deutsch-kanadischen doppelten Staatsbürgerschaft ist dann frei.

Das ist nicht nur für Kanadier in Deutschland von Vorteil. Auch Deutsche, die sich in Kanada einbürgern lassen möchten, müssen dann kein kompliziertes Verfahren mehr durchlaufen, um ihre deutsche Staatsbürgerschaft behalten zu dürfen.

Die zweite zentrale Änderung, die das neue Einbürgerungsgesetz mit sich bringt, betrifft die für eine Einbürgerung nötige Aufenthaltsdauer. Bisher war die Rechtslage so, dass man acht Jahre in Deutschland leben musste, bevor man sich einbürgern lassen konnte. Das neue Gesetz reduziert diese Mindestaufenthaltsdauer von acht auf fünf Jahre. Darüber hinaus bleibt es auch künftig möglich, diese Dauer um bis zu zwei weitere Jahre zu verkürzen, etwa durch einen Nachweis von besonderen Integrationsleistungen in Beruf, Ausbildung, Schule oder Ehrenamt oder durch Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1. Dadurch kann man sich in Zukunft bestenfalls schon nach lediglich drei Jahren Aufenthalt einbürgern lassen.

An einigen wenigen Stellen führt das neue Gesetz allerdings auch strengere Regeln ein. So wird etwa künftig strenger überprüft, dass Einbürgerungsbewerber auch wirklich den Lebensunterhalt von sich und ihrer Familie eigenständig sichern können. Außerdem muss man sich im Rahmen der Einbürgerung in Zukunft auch zu Deutschlands historischer Verantwortung für die Unrechtsherrschaft der Nationalsozialisten bekennen.

Wenn Sie mehr über das neue Einbürgerungsgesetz herausfinden möchten, finden Sie hier unseren detaillierten Überblick zu allen kommenden Änderungen.

Antragstellung kanadischer Staatsbürger

Wenn Sie alle Voraussetzungen zum Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft erfüllen (bei Zweifeln empfehlen wir Ihnen unseren Einbürgerungs-Check), können Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Dafür ist Ihre örtliche Einbürgerungsbehörde zuständig. Wenn Sie momentan keinen Wohnsitz in Deutschland haben, können Sie den Antrag alternativ direkt aus Kanada stellen. Dafür wenden Sie sich am besten an das Deutsche Generalkonsulat in Toronto, welches Ihren Antrag dann an das Bundesverwaltungsamt weiterleitet.

Wie Ihnen Anwälte helfen können

Jeder, der schon einmal mit deutschen Behörden zu tun hatte, weiß: Das Verfahren ist selten einfach und erfordert oft eine Unmenge an Dokumenten und Formularen. Bei der Einbürgerung trifft dies besonders zu. Dazu kommt, dass Einbürgerungsbewerber schon jetzt viele Monate, teils bis zu ein ganzes Jahr warten müssen, bis ihr Antrag bearbeitet ist. Wenn die oben erwähnten gesetzlichen Änderungen in Kraft treten, ist davon auszugehen, dass eine große Zahl an neuen Einbürgerungsanträgen gestellt wird – schließlich wollen viele Menschen von der neu geschaffenen Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft profitieren. Das bedeutet allerdings, dass es durchaus möglich ist, dass sich die Bearbeitungszeiten um ein weiteres Jahr verlängern.

Damit Sie nicht unnötig lang auf eine so wichtige Entscheidung wie die über Ihre Staatsbürgerschaft warten müssen, empfehlen wir Ihnen, unsere erfahrenen Anwälte zu beauftragen. Wir überprüfen Ihren Antrag auf Vollständigkeit und stellen sicher, dass er größtmögliche Chancen auf Erfolg hat. Außerdem übernehmen wir sämtliche Behördenkommunikation und sorgen dafür, dass Ihr Antrag zügig bearbeitet wird. So kommen Sie so schnell wie möglich in den Genuss der Vorzüge Ihrer neuen deutsch-kanadischen doppelten Staatsbürgerschaft.

Frequently Asked Questions zur Doppelten Staatsbürgerschaft (FAQ):

Nach dem neuen Gesetz zur Staatsangehörigkeit kann seit dem 27. Juni 2024 nun jeder, der sich in Deutschland einbürgern lassen will, nach deutschem Recht seine bisherige Staatsangehörigkeit behalten.

Allerdings muss auch das Herkunftsland die doppelte Staatsbürgerschaft zulassen. In einigen Ländern wie zum Beispiel Österreich, China, Indien, Uganda und Südkorea geht die Staatsbürgerschaft nämlich automatisch verloren, wenn man sich in einem anderen Land einbürgern lässt.

Eine ausführliche Liste aller Länder, mit denen keine doppelte Staatsbürgerschaft möglich ist, finden Sie hier.

Tipp: Prüfen Sie immer vor dem Beginn des Einbürgerungsprozesses, ob die bisherige Staatsbürgerschaft nach ausländischem Recht beibehalten werden darf. Hierzu können Sie sich beispielsweise bei Auslandsvertretungen erkundigen. Deutsche Rechtsanwälte können zu ausländischen Rechtsfragen in der Regel keine Auskunft erteilen.

Das neue Gesetz zur Staatsangehörigkeit tritt am 27. Juni 2024 in Kraft, aber die Bearbeitungsdauer eines Antrags auf Einbürgerung beträgt in der Regel um die 12 Monate. Entscheidend für Ihren Antrag ist die Rechtslage zu dem Zeitpunkt, an dem die Behörde eine Entscheidung trifft. Es ist sehr wahrscheinlich, dass dies erst nach dem 27. Juni sein wird. Das heißt, dass Sie grundsätzlich auch jetzt schon einen Einbürgerungsantrag stellen können, der dann nach der neuen Rechtslage entschieden wird. Sollte über Ihren Antrag schon vor dem 27. Juni 2024 entschieden werden, werden Sie zunächst aufgefordert, einen Nachweis über die Entlassung aus der bestehenden Staatsbürgerschaft zu erbringen. Wenn Sie das nicht bis zum 27. Juni tun, können Sie nach diesem Zeitpunkt vom neuen Gesetz profitieren und können Ihre Staatsbürgerschaft beibehalten. 

Allerdings ist dies von Behörde zu Behörde unterschiedlich und kommt auch darauf an, wie lange Sie sich schon in Deutschland aufhalten. Gerne beraten unsere Anwälte Sie zu Ihrer persönlichen Situation. 

Wenn Sie eine doppelte Staatsbürgerschaft erhalten wollen, muss dies allerdings auch nach dem Staatsangehörigkeitsrecht Ihres Herkunftslandes möglich sein. Einige Länder schreiben vor, dass ihre Staatsangehörigkeit bei Einbürgerung in ein anderes Land automatisch verloren geht.

Diese Länder sind:

  • Äthiopien
  • Belize
  • Bhutan
  • China
  • Elfenbeinküste (Cote d’ Ivoire)
  • Guinea
  • Guinea-Bissau
  • Honduras, wenn die honduranische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben wurde
  • Indien
  • Indonesien
  • Japan
  • Kamerun
  • Kasachstan
  • Komoren, wenn die betroffene Person das 21. Lebensjahr vollendet hat.
  • Kongo, Demokratische Republik (COD)
  • Kuba
  • Libyen
  • Madagaskar
  • Mauretanien
  • Mikronesien
  • Monaco
  • Myanmar
  • Namibia
  • Nepal
  • Papua-Neuguinea, wenn die betroffene Person das 18. Lebensjahr vollendet hat
  • São Tomé und Príncipe
  • Senegal
  • Simbabwe, wenn die betroffene Person das 21. Lebensjahr vollendet hat (volljährig ist)
  • Sri Lanka
  • Südafrika, wenn die betroffene Person das 18. Lebensjahr vollendet hat
  • Südkorea (Republik Korea)
  • Suriname
  • Tansania, wenn die betroffene Person das 18. Lebensjahr vollendet hat
  • Tonga
  • Trinidad und Tobago
  • Uganda

Das neue Einbürgerungsgesetz (Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts) tritt am 27. Juni 2024 in Kraft, drei Monate nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt. Ab dann ist die doppelte Staatsbürgerschaft grundsätzlich nach deutschem Recht für alle möglich, außerdem wird insbesondere die Mindestaufenthaltsdauer auf fünf Jahre abgesenkt. Mehr zu den Details des neuen Gesetzes lesen Sie hier. 

Streng genommen wird durch das kommende Gesetz zur Staatsangehörigkeit nicht die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt, sondern das allgemein geltende Verbot von Mehrstaatlichkeit aufgehoben. Wenn dieses Verbot aufgehoben ist, besteht im deutschen Recht auch die Möglichkeit, mehr als zwei Staatsangehörigkeiten zu besitzen. Eine mehrfache Staatsbürgerschaft ist dann also ohne Weiteres möglich.

Seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Staatsangehörigkeit am 27. Juni 2024 beträgt die Mindestaufenthaltszeit in Deutschland nur noch fünf Jahre. Bei besonders guter Integration kann sie auf bis zu drei Jahre verkürzt werden.

Ob Sie Ihre alte Staatsangehörigkeit, die Sie für eine Einbürgerung aufgegeben haben, zurückbekommen können, hängt vom Recht Ihres Herkunftsstaates ab. Nach deutschem Recht spricht ab dem 27. Juni 2024, wenn das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft tritt, nichts mehr dagegen. 

Seit dem 27. Juni 2024, an dem das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft getreten ist, erhalten in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Für Kinder, die vor dem 27. Juni 2024 geboren wurden, liegt diese Dauer entsprechend der alten Rechtslage noch bei acht Jahren.

Der Bundestag hat das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Wenn es am 27. Juni 2024 in Kraft tritt, wird eine Einbürgerung auch dann möglich sein, wenn man seine alte Staatsbürgerschaft behalten will. Allerdings muss auch das Recht des Herkunftsstaats die doppelte Staatsbürgerschaft zulassen.

Das modernisierte Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) ist am 27. Juni 2024 in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt gilt die neue Rechtslage, nach der ein Verzicht auf die aktuelle Staatsbürgerschaft für die Einbürgerung in Deutschland nicht mehr erforderlich ist. Grundsätzlich gilt die neue Rechtslage für Sie, wenn Ihnen nach dem 27. Juni 2024 die Einbürgerungsurkunde ausgehändigt wird.

Vor Aushändigung der Einbürgerungsurkunde erhält man zunächst eine Einbürgerungszusicherung, die in der Regel für 2 Jahre gültig ist. Vor dem 27. Juni wurde man mit Erteilung der Einbürgerungszusicherung aufgefordert, einen Nachweis über die Aufgabe der aktuellen Staatsbürgerschaft einzureichen, damit dann anschließend die Einbürgerungsurkunde ausgehändigt werden kann. Dafür hatte man Zeit, solange die Einbürgerungszusicherung gilt.

Wenn Sie vor dem 27. Juni 2024 eine Einbürgerungszusicherung erhalten haben, sollten Sie nach diesem Tag ohne Verzicht auf Ihre aktuelle Staatsbürgerschaft um Bestimmung eines Termins zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde bitten. Gerne beraten Sie unsere Anwälte dazu.

In der Regel dauert es bis zu 12 Monate, bis über einen Antrag auf Einbürgerung entschieden wird. Seit dem 27. Juni 2024 ist außerdem das neue Einbürgerungsgesetz in Kraft. Deshalb ist damit zu rechnen, dass die Zahl der Einbürgerungsanträge deutlich ansteigen wird. Damit werden wohl auch die Bearbeitungszeiten um mehrere Monate länger. Wenn die Behörde über Ihren Antrag zu lange nicht entscheidet, kann es ratsam sein, eine Untätigkeitsklage zu erheben. Gerne beraten Sie unsere Anwälte dazu.

Wenn Sie überprüfen möchten, ob Ihr Einbürgerungsantrag erfolgreich wäre, können Sie unseren Einbürgerungs-Check machen. Dieser Check gibt Ihnen allerdings nur einen ersten Überblick. Wenn Sie noch Detailfragen haben oder sich unsicher sind, dann kontaktieren Sie am besten unsere Anwälte.

Ja, zumindest was das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht angeht. Grundsätzlich steht seit dem 27. Juni 2024 allen Ausländern, egal aus welchem Land, die doppelte Staatsbürgerschaft offen. Allerdings können im Herkunftsland unter Umständen Gesetze existieren, die den Verlust der Staatsangehörigkeit anordnen für den Fall, dass einem Bürger die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes erteilt wird. Solche Gesetze existieren etwa in China, Österreich, Litauen, Estland und den Niederlanden. In jedem Fall raten wir sich in dem jeweiligen Land Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit zu informieren.

Für die Frage nach der doppelten Staatsbürgerschaft kommt es auf die Rechtslage in dem Zeitpunkt an, in dem Sie Ihre Einbürgerungsurkunde erhalten. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, bekommen Sie von der Behörde zunächst nur eine Einbürgerungszusicherung, in der sie aufgefordert werden, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit abzulegen.

Diese Einbürgerungszusicherung ist in der Regel für zwei Jahre gültig. Da das neue Gesetz am 27. Juni 2024 in Kraft getreten ist, können Sie sich danach einbürgern lassen, ohne ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen.

Grundsätzlich ja. Da das deutsche Recht künftig Mehrstaatlichkeit erlauben soll, steht dem von deutscher Seite aus nichts entgegen. Entscheidend ist jedoch das Recht des Staates, dessen Staatsbürgerschaft man sich zurückholen möchten.

Das haben wir in unserem Artikel zum Thema Einbürgerung genau erklärt.

Alternativ können Sie unseren Einbürgerungs-Check durchführen.

Ja, an den Regeln zum Einbürgerungstest ändert sich durch das neue Gesetz nichts. Wie schon bisher muss den Test allerdings nicht ablegen, wer mindestens einen deutschen Schulabschluss (Quali, Realschule, Abitur etc.), eine abgeschlossene Berufsausbildung bei Benotung des Fachs Sozialkunde oder einen Studienabschluss in den Bereichen Rechts- und Gesellschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften oder Politik nachweisen kann. 

Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts wurde Ende Januar 2024 vom Bundestag beschlossen und hat auch den Bundesrat passiert. Es ist am 27. Juni 2024 in Kraft getreten, drei Monate nachdem es im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Seit diesem Tag steht nach deutschem Recht jedem die Möglichkeit zur doppelten Staatsbürgerschaft offen.

Nach der Rechtslage vor dem 27. Juni 2024 hat man grundsätzlich seine deutsche Staatsangehörigkeit verloren, wenn man sich in einem anderen Land einbürgern ließ. Dies konnte man nur durch eine Beibehaltungsgenehmigung verhindern. Seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Staatsangehörigkeit am 27. Juni 2024 ist das nicht mehr so. Deutschland lässt Mehrstaatigkeit nun allgemein zu. Mehr Infos dazu finden Sie auf der Website des Bundesverwaltungsamts.