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Einbürgerung und doppelte Staatsbürgerschaft beantragen 2024

Einbürgerung und doppelte Staatsbürgerschaft beantragen 2024

Die doppelte Staatsbürgerschaft – viele Menschen träumen davon. Und das mit gutem Grund: Mit einer doppelten Staatsbürgerschaft ist man in zwei Staaten gleichzeitig vollwertiger Bürger mit allen dazugehörigen Rechten. Wer sie nicht schon durch Geburt erhalten hat, kann die doppelte Staatsangehörigkeit nur durch eine Einbürgerung erlangen. Durch ein neues Einbürgerungsgesetz, dass der Bundestag im Januar 2024 verabschiedet hat, ändert sich die Rechtslage in mehreren zentralen Punkten. Hier erklären wir Ihnen alles, was Sie zum Erhalt der doppelten Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung im Jahr 2024 wissen müssen. 

Doppelte Staatsbürgerschaft - Was ist das?

Die meisten Menschen sind Bürger von einem bestimmten Staat. Allerdings kommt es in unserer globalisierten Welt auch immer häufiger vor, dass jemand gleichzeitig Bürger von zwei oder mehreren Ländern ist. Das nennt man doppelte Staatsbürgerschaft oder mehrfache Staatsbürgerschaft. Eine solche doppelte Staatsbürgerschaft oder mehrfache Staatsbürgerschaft kann man in Deutschland auf zwei verschiedenen Wegen erhalten: Entweder durch Geburt oder durch Einbürgerung.

Im Folgenden erläutern wir kurz, welche Voraussetzungen es für den Erhalt einer doppelten Staatsbürgerschaft durch Geburt gibt, bevor wir ausführlich erklären, wie Sie durch eine Einbürgerung von der Möglichkeit einer doppelten Staatsangehörigkeit profitieren können.

Doppelte Staatsbürgerschaft durch Geburt

In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn eines ihrer Elternteile sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhält. Das nennt man das ius soli-Prinzip (= Geburtsortprinzip). In vielen Ländern gilt jedoch das ius sanguinis-Prinzip (= Abstammungsprinzip), nach dem ein Kind automatisch die Staatsangehörigkeit seiner Eltern bekommt. Es kann vorkommen, dass diese beiden Prinzipien zusammenfallen – dann erhält ein Kind von Geburt an eine doppelte Staatsbürgerschaft.

Doppelte Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung

Deutlich häufiger als dieser Fall ist allerdings die doppelte Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung. Dabei bekommt der Einbürgerungsbewerber die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen und darf gleichzeitig seinen bisherigen Pass behalten. Für eine Einbürgerung muss allerdings eine ganze Reihe an Voraussetzungen erfüllt sein: Unter anderem muss man sich schon seit mehreren Jahren (grundsätzlich mindestens fünf Jahre, aber eine Verkürzung auf bis zu drei Jahre ist möglich) rechtmäßig in Deutschland aufhalten, in der Regel einen unbefristeten Aufenthaltstitel wie zum Beispiel eine Niederlassungserlaubnis besitzen, sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennen, den Lebensunterhalt von sich und seiner Familie sichern können sowie ausreichende Sprachkenntnisse und Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen können. Ausführliche Informationen zu dieser und allen weiteren Voraussetzungen finden Sie auf unserer Hauptseite zur Einbürgerung.

Nach der alten Rechtslage musste man außerdem in aller Regel seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben, um deutscher Staatsbürger werden zu können. Dadurch sollte Mehrstaatigkeit verhindert werden. Doch damit ist jetzt Schluss: Anfang 2024 hat der Deutsche Bundestag ein neues Gesetz zur Einbürgerung verabschiedet, dass Mehrstaatigkeit und damit die doppelte Staatsbürgerschaft zum neuen Standard bei Einbürgerungen macht. Mit Inkrafttreten des Gesetzes am 27. Juni 2024 muss niemand mehr seine bisherige Staatsangehörigkeit ablegen, um sich in Deutschland einbürgern zu lassen.

Diese Regel stellt eine enorme Erleichterung für zahlreiche Menschen dar, die schon lange in Deutschland leben und sich hier einbürgern lassen möchten, ohne dabei auf die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftslandes verzichten zu wollen. Sie alle können jetzt die doppelte Staatsbürgerschaft beantragen – vorausgesetzt, auch das Recht Ihres Herkunftslands lässt Mehrstaatlichkeit zu. Für Staatsbürger der Türkei, der USA oder Kanadas ist dies kein Problem. In Ländern wie beispielsweise China, Indien, Japan, Südkorea oder Uganda gibt es dagegen Regeln, nach denen deren Staatsangehörigkeit automatisch erlischt, wenn man in einem anderen Staat eingebürgert wird. Eine genaue Auflistung aller Länder, in denen es vergleichbare Regeln gibt, die eine doppelte Staatsbürgerschaft verhindern, finden Sie hier.

Vorteile und Risiken einer doppelten Staatsbürgerschaft

Eine doppelte Staatsangehörigkeit, egal ob durch Geburt oder durch Einbürgerung, bringt viele Vorteile mit sich. Sie ermöglicht jederzeit die freie Einreise in beide Länder, ohne dabei irgendwelchen Einschränkungen zu unterliegen. Außerdem profitieren Menschen, die in Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft erhalten, von Reisefreiheit im gesamten Gebiet der Europäischen Union und dem Schengen-Raum, sowie von der visafreien Einreise in viele Länder der Welt, die der deutsche Pass ermöglicht. Auch sonst genießen Sie mit einer doppelten Staatsangehörigkeit alle Rechte, die auch anderen Staatsangehörigen zustehen, aber in zwei Staaten gleichzeitig. Unbeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt und zu staatlichen Institutionen wie Universitäten, freies Wahlrecht, die Möglichkeit, Ihren Wohnort nach Belieben zu wählen, und die Absicherung durch staatliche Sozialsysteme – all diese Vorteile genießen Sie nicht nur in einem Land, sondern in zwei. Und mit einer Miteinbürgerung können Sie sogar dafür sorgen, dass Ihrer engen Familie dieselben Vorteile zugutekommen.

Neben all diesen Vorteilen kann eine doppelte Staatsbürgerschaft jedoch unter Umständen auch einige Nachteile mit sich bringen. Denn eine Staatsangehörigkeit begründet nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. So kann es zum Beispiel sein, dass beide Staaten, deren Pass Sie haben, von Ihnen Steuern verlangen. Auch besteht die Möglichkeit, dass Sie oder Ihre Angehörigen zur Ableistung von Wehrpflicht aufgefordert werden, selbst wenn Sie überhaupt nicht mehr in dem jeweiligen Land wohnen. Diese Aspekte lassen sich jedoch in aller Regel vorhersehen und vermeiden, sodass insgesamt eindeutig die Vorteile einer doppelten Staatsbürgerschaft überwiegen dürften.

Vorteile auch für Deutsche

Doch nicht nur für Ausländer, die in Deutschland eine Einbürgerung beantragen möchten, bietet die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft Vorteile. Auch Deutsche, die in andere Länder auswandern und deren Staatsangehörigkeit erhalten möchten, egal ob durch Einbürgerung, Heirat oder auf sonstigem Wege, profitieren von der Gesetzesänderung. Sie müssen nämlich ab Inkrafttreten des neuen Einbürgerungsgesetzes am 27. Juni 2024 keinen Antrag auf Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung mehr stellen. So sparen sie sich viel Zeit, Bürokratie und Unsicherheit und können unkompliziert von den Vorzügen einer doppelten Staatsbürgerschaft profitieren.

Doppelte Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung beantragen

Sie möchten nun selbst eine doppelte Staatsbürgerschaft beantragen? Zunächst empfehlen wir Ihnen, unseren kostenlosen Einbürgerungs-Check zu machen, um sicherzugehen, dass Sie alle Voraussetzungen für den Erhalt der doppelten Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung in Deutschland erfüllen.

Anschließend müssen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Einbürgerungsbehörde, in der Regel dem örtlichen Landratsamt, einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Dabei wird eine Gebühr von 255,00 Euro fällig; Kinder, die mit Ihnen gemeinsam miteingebürgert werden, zahlen 51,00 Euro.

Wie unsere Anwälte Ihnen helfen können

Sie brauchen also eine Vielzahl an Dokumenten, um die deutsche Staatsangehörigkeit und damit eine doppelte Staatsbürgerschaft zu beantragen. Die auf Migrationsrecht spezialisierten Anwälte von RT & Partner helfen Ihnen dabei, den Überblick zu behalten. Wir stellen sicher, dass Ihr Antrag vollständig ist, und übernehmen für Sie sämtliche Kommunikation mit den Einwanderungsbehörden. Sie können Ihre Aufmerksamkeit derweil wichtigeren Dingen wie der Planung Ihres neuen Lebens mit zwei Staatsbürgerschaften zuwenden.

Unsere erfahrenen Anwälte nehmen sich Zeit für Sie, erkennen und lösen mögliche Probleme, und beraten Sie kompetent und individuell. Darüber hinaus kennen wir die teils unterschiedlichen Anforderungen, die die verschiedenen deutschen Einbürgerungsbehörden stellen. Für München und Berlin haben wir sogar eigene Seiten erstellt.

Ab Juni 2024, wenn das neue Gesetz zur Einbürgerung in Kraft tritt, werden sich die ohnehin schon recht langen Bearbeitungszeiten von circa 12 Monaten noch weiter verlängern, da viele Menschen gleichzeitig die neue Möglichkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft nutzen wollen werden. Anwälte können dabei helfen, sicherzustellen, dass Ihr Antrag angemessen zügig bearbeitet wird und Sie zu Ihrem Recht kommen. Falls nötig besteht auch die Möglichkeit, eine Untätigkeitsklage zu erheben.

Frequently Asked Questions zu Einbürgerung und doppelter Staatsbürgerschaft (FAQ)

Wenn Sie eine doppelte Staatsbürgerschaft erhalten wollen, muss dies allerdings auch nach dem Staatsangehörigkeitsrecht Ihres Herkunftslandes möglich sein. Einige Länder schreiben vor, dass ihre Staatsangehörigkeit bei Einbürgerung in ein anderes Land automatisch verloren geht.

Diese Länder sind:

  • Äthiopien
  • Belize
  • Bhutan
  • China
  • Elfenbeinküste (Cote d’ Ivoire)
  • Guinea
  • Guinea-Bissau
  • Honduras, wenn die honduranische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben wurde
  • Indien
  • Indonesien
  • Japan
  • Kamerun
  • Kasachstan
  • Komoren, wenn die betroffene Person das 21. Lebensjahr vollendet hat.
  • Kongo, Demokratische Republik (COD)
  • Kuba
  • Libyen
  • Madagaskar
  • Mauretanien
  • Mikronesien
  • Monaco
  • Myanmar
  • Namibia
  • Nepal
  • Papua-Neuguinea, wenn die betroffene Person das 18. Lebensjahr vollendet hat
  • São Tomé und Príncipe
  • Senegal
  • Simbabwe, wenn die betroffene Person das 21. Lebensjahr vollendet hat (volljährig ist)
  • Sri Lanka
  • Südafrika, wenn die betroffene Person das 18. Lebensjahr vollendet hat
  • Südkorea (Republik Korea)
  • Suriname
  • Tansania, wenn die betroffene Person das 18. Lebensjahr vollendet hat
  • Tonga
  • Trinidad und Tobago
  • Uganda

In der Regel dauert es bis zu 12 Monate, bis über einen Antrag auf Einbürgerung entschieden wird. Seit dem 27. Juni 2024 ist außerdem das neue Einbürgerungsgesetz in Kraft. Deshalb ist damit zu rechnen, dass die Zahl der Einbürgerungsanträge deutlich ansteigen wird. Damit werden wohl auch die Bearbeitungszeiten um mehrere Monate länger. Wenn die Behörde über Ihren Antrag zu lange nicht entscheidet, kann es ratsam sein, eine Untätigkeitsklage zu erheben. Gerne beraten Sie unsere Anwälte dazu.

Ja, an den Regeln zum Einbürgerungstest ändert sich durch das neue Gesetz nichts. Wie schon bisher muss den Test allerdings nicht ablegen, wer mindestens einen deutschen Schulabschluss (Quali, Realschule, Abitur etc.), eine abgeschlossene Berufsausbildung bei Benotung des Fachs Sozialkunde oder einen Studienabschluss in den Bereichen Rechts- und Gesellschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften oder Politik nachweisen kann. 

Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchte, muss nachweisen können, dass er für sich und seine Angehörigen den Lebensunterhalt selbst bestreiten kann. Es dürfen keine Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II oder SGB XII) bezogen werden. Darunter fallen zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung und auch Sozialhilfe.  

Allerdings gibt es davon nach dem neuen Gesetz Ausnahmen: Wenn Sie innerhalb der letzten 24 Monate für 20 Monate in Vollzeit erwerbstätig waren, ist ein Bezug von staatlichen Hilfen unschädlich. Dasselbe gilt, wenn ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner, der mit Ihnen und einem Kind zusammenlebt, innerhalb der letzten 24 Monate für 20 Monate in Vollzeit erwerbstätig war. Und auch für ehemalige Gastarbeiter und Vertragsarbeiter sowie die zu ihnen nachgezogenen Ehegatten ist ein Bezug von staatlichen Leistungen wie Sozialhilfe unschädlich, wenn sie diesen nicht zu vertreten haben. 

Ob Sie Ihre alte Staatsangehörigkeit, die Sie für eine Einbürgerung aufgegeben haben, zurückbekommen können, hängt vom Recht Ihres Herkunftsstaates ab. Nach deutschem Recht spricht ab dem 27. Juni 2024, wenn das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft tritt, nichts mehr dagegen. 

Das modernisierte Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) ist am 27. Juni 2024 in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt gilt die neue Rechtslage, nach der ein Verzicht auf die aktuelle Staatsbürgerschaft für die Einbürgerung in Deutschland nicht mehr erforderlich ist. Grundsätzlich gilt die neue Rechtslage für Sie, wenn Ihnen nach dem 27. Juni 2024 die Einbürgerungsurkunde ausgehändigt wird.

Vor Aushändigung der Einbürgerungsurkunde erhält man zunächst eine Einbürgerungszusicherung, die in der Regel für 2 Jahre gültig ist. Vor dem 27. Juni wurde man mit Erteilung der Einbürgerungszusicherung aufgefordert, einen Nachweis über die Aufgabe der aktuellen Staatsbürgerschaft einzureichen, damit dann anschließend die Einbürgerungsurkunde ausgehändigt werden kann. Dafür hatte man Zeit, solange die Einbürgerungszusicherung gilt.

Wenn Sie vor dem 27. Juni 2024 eine Einbürgerungszusicherung erhalten haben, sollten Sie nach diesem Tag ohne Verzicht auf Ihre aktuelle Staatsbürgerschaft um Bestimmung eines Termins zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde bitten. Gerne beraten Sie unsere Anwälte dazu.

Das neue Gesetz zur Staatsangehörigkeit tritt am 27. Juni 2024 in Kraft, aber die Bearbeitungsdauer eines Antrags auf Einbürgerung beträgt in der Regel um die 12 Monate. Entscheidend für Ihren Antrag ist die Rechtslage zu dem Zeitpunkt, an dem die Behörde eine Entscheidung trifft. Es ist sehr wahrscheinlich, dass dies erst nach dem 27. Juni sein wird. Das heißt, dass Sie grundsätzlich auch jetzt schon einen Einbürgerungsantrag stellen können, der dann nach der neuen Rechtslage entschieden wird. Sollte über Ihren Antrag schon vor dem 27. Juni 2024 entschieden werden, werden Sie zunächst aufgefordert, einen Nachweis über die Entlassung aus der bestehenden Staatsbürgerschaft zu erbringen. Wenn Sie das nicht bis zum 27. Juni tun, können Sie nach diesem Zeitpunkt vom neuen Gesetz profitieren und können Ihre Staatsbürgerschaft beibehalten. 

Allerdings ist dies von Behörde zu Behörde unterschiedlich und kommt auch darauf an, wie lange Sie sich schon in Deutschland aufhalten. Gerne beraten unsere Anwälte Sie zu Ihrer persönlichen Situation. 

Für die Frage nach der doppelten Staatsbürgerschaft kommt es auf die Rechtslage in dem Zeitpunkt an, in dem Sie Ihre Einbürgerungsurkunde erhalten. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, bekommen Sie von der Behörde zunächst nur eine Einbürgerungszusicherung, in der sie aufgefordert werden, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit abzulegen.

Diese Einbürgerungszusicherung ist in der Regel für zwei Jahre gültig. Da das neue Gesetz am 27. Juni 2024 in Kraft getreten ist, können Sie sich danach einbürgern lassen, ohne ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen.

Nach dem neuen Gesetz zur Staatsangehörigkeit kann seit dem 27. Juni 2024 nun jeder, der sich in Deutschland einbürgern lassen will, nach deutschem Recht seine bisherige Staatsangehörigkeit behalten.

Allerdings muss auch das Herkunftsland die doppelte Staatsbürgerschaft zulassen. In einigen Ländern wie zum Beispiel Österreich, China, Indien, Uganda und Südkorea geht die Staatsbürgerschaft nämlich automatisch verloren, wenn man sich in einem anderen Land einbürgern lässt.

Eine ausführliche Liste aller Länder, mit denen keine doppelte Staatsbürgerschaft möglich ist, finden Sie hier.

Tipp: Prüfen Sie immer vor dem Beginn des Einbürgerungsprozesses, ob die bisherige Staatsbürgerschaft nach ausländischem Recht beibehalten werden darf. Hierzu können Sie sich beispielsweise bei Auslandsvertretungen erkundigen. Deutsche Rechtsanwälte können zu ausländischen Rechtsfragen in der Regel keine Auskunft erteilen.

Seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Staatsangehörigkeit am 27. Juni 2024 beträgt die Mindestaufenthaltszeit in Deutschland nur noch fünf Jahre. Bei besonders guter Integration kann sie auf bis zu drei Jahre verkürzt werden.

Seit dem 27. Juni 2024, an dem das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft getreten ist, erhalten in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Für Kinder, die vor dem 27. Juni 2024 geboren wurden, liegt diese Dauer entsprechend der alten Rechtslage noch bei acht Jahren.

Nach der Rechtslage vor dem 27. Juni 2024 hat man grundsätzlich seine deutsche Staatsangehörigkeit verloren, wenn man sich in einem anderen Land einbürgern ließ. Dies konnte man nur durch eine Beibehaltungsgenehmigung verhindern. Seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Staatsangehörigkeit am 27. Juni 2024 ist das nicht mehr so. Deutschland lässt Mehrstaatigkeit nun allgemein zu. Mehr Infos dazu finden Sie auf der Website des Bundesverwaltungsamts.

Das neue Einbürgerungsgesetz (Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts) tritt am 27. Juni 2024 in Kraft, drei Monate nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt. Ab dann ist die doppelte Staatsbürgerschaft grundsätzlich nach deutschem Recht für alle möglich, außerdem wird insbesondere die Mindestaufenthaltsdauer auf fünf Jahre abgesenkt. Mehr zu den Details des neuen Gesetzes lesen Sie hier. 

Wo man die Einbürgerung beantragen muss, richtet sich danach, wo man seinen Aufenthalt nimmt. Wenn Sie sich in Deutschland aufhalten, müssen Sie den Antrag bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Einbürgerungsbehörde stellen. Welche das ist, können Sie bei der Ausländerbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde oder bei der Kreis- oder Stadtverwaltung erfragen. Einbürgerungsanträge aus dem Ausland, die vom Bundesverwaltungsamt bearbeitet werden, müssen bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung, also der deutschen Botschaft oder einem (General-)Konsulat, gestellt werden.

Grundsätzlich werden für eine Einbürgerung Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 oder höher vorausgesetzt. Wenn Sie ein höheres Sprachniveau nachweisen können, können Sie sich unter Umständen schon früher einbürgern lassen. Theoretisch ist eine Einbürgerung auch mit einem niedrigeren Sprachniveau als B1 möglich. Dies setzt allerdings trotzdem eine gewisse Sprachkenntnis voraus, da Ihre Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse gewährt sein muss. Außerdem muss dafür ein öffentliches Interesse daran bestehen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.

Seit Inkraftteten des neuen Einbürgerungsgesetzes am 27. Juni 2024 müssen Einbürgerungswillige ihre alte Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. Nach der neuen Rechtslage kann jeder eine doppelte Staatsbürgerschaft erhalten – vorausgesetzt, auch das Herkunftsland erlaubt dies. Welche Länder eine doppelte Staatsbürgerschaft nicht erlauben finden Sie hier aufgelistet.

Die allgemeine Aufenthaltsdauer, die für eine Einbürgerung grundsätzlich erfüllt sein muss, liegt bei fünf Jahren. Bei besonderen Integrationsleistungen, etwa in Beruf, Schule oder Ehrenamt, kann sie um bis zu zwei weitere Jahre verkürzt werden. Bestenfalls ist also eine Einbürgerung schon nach drei Jahren Aufenthalt möglich.

Grundsätzlich darf man nicht vorbestraft sein, wenn man sich einbürgern lassen möchte. Allerdings sind nicht alle Vorstrafen auch wirklich relevant. Außer Betracht bleiben etwa Verurteilungen oder Strafbefehle zu nicht mehr als 90 Tagessätzen sowie Verurteilungen zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Monaten, die auf Bewährung ausgesetzt und nicht vollstreckt wurden. Dasselbe gilt für Vorstrafen, die nicht mehr im Bundeszentralregister aufgeführt sind. Genaueres zur Straffreiheit bei der Einbürgerung finden Sie hier.

Der Einbürgerungstest besteht aus 33 Multiple Choice-Fragen, von denen Sie mindestens 17 richtig beantworten müssen, um zu bestehen. Die Bearbeitungsdauer beträgt eine Stunde und die Teilnahme kostet 25 Euro. Zur Vorbereitung können Sie den Test online simulieren oder sich den gesamten Katalog aller möglichen Fragen ansehen. Wo genau Sie sich für den Test anmelden können und diesen schließlich ablegen, ist regional unterschiedlich. Nähere Informationen dazu finden sie bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde.

Freizügigkeit in Europa, die Möglichkeit der visumfreien Einreise in viele weitere Länder mit einem der “stärksten” Pässe weltweit und der Schutz durch die Institutionen des deutschen Staates auch auf Auslandsreisen sind nur einige der vielen Vorteile einer deutschen Staatsbürgerschaft. Außerdem genießen deutsche Staatsangehörige unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt aller EU-Staaten inklusive der Möglichkeit einer Verbeamtung sowie ein lebenslanges Aufenthaltsrecht im Bundes- und Unionsgebiet, das auch bei längeren Auslandsaufenthalten nicht verfällt.

Wegen der vielen Unterlagen brauchen die Behörden oft sehr lange zur Bearbeitung eines Einbürgerungsantrags. Bearbeitungszeiten von mehreren Monaten bis zu weit über einem Jahr sind die Regel. Da am 27. Juni 2024 das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten ist, ist davon auszugehen, dass sich die Wartezeiten nochmal erheblich verlängern, weil viele neue Anträge gestellt werden. Um Ihnen schneller zu Ihrem Recht zu verhelfen, kann eine Untätigkeitsklage empfehlenswert sein. Gerne beraten Sie unsere erfahrenen Anwälte dazu. Fragen Sie uns einfach.

Für eine Einbürgerungsurkunde für Erwachsende ist eine Gebühr von 255,00 Euro zu zahlen. Die Gebühr für einen Ablehnungsbescheid beträgt zwischen 25,00 und 255,00 Euro. Eine Einbürgerungsurkunde für ein minderjähriges Kind (also bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres), das mit jemand anderem zusammen eingebürgert wird (Miteinbürgerung), lässt lediglich Gebühren in Höhe von 51,00 Euro anfallen.

Wenn Sie überprüfen möchten, ob Ihr Einbürgerungsantrag erfolgreich wäre, können Sie unseren Einbürgerungs-Check machen. Dieser Check gibt Ihnen allerdings nur einen ersten Überblick. Wenn Sie noch Detailfragen haben oder sich unsicher sind, dann kontaktieren Sie am besten unsere Anwälte.

Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts wurde Ende Januar 2024 vom Bundestag beschlossen und hat auch den Bundesrat passiert. Es ist am 27. Juni 2024 in Kraft getreten, drei Monate nachdem es im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Seit diesem Tag steht nach deutschem Recht jedem die Möglichkeit zur doppelten Staatsbürgerschaft offen.

Grundsätzlich ja. Da das deutsche Recht künftig Mehrstaatlichkeit erlauben soll, steht dem von deutscher Seite aus nichts entgegen. Entscheidend ist jedoch das Recht des Staates, dessen Staatsbürgerschaft man sich zurückholen möchten.