EU Blue Card

Die EU Blue Card – ein Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Arbeitnehmer

Seit dem 01. August 2012 haben Arbeitnehmer sowie Hochschulabsolventen die Möglichkeit, eine Blaue Karte der EU zu erwerben. Ziel der Blauen Karte EU ist die Förderung und Erleichterung einer dauerhaften Zuwanderung von hochqualifizierten Arbeitern außerhalb der EU nach Deutschland. Die rechtliche Grundlage, wer für eine Blaue Karte qualifiziert ist, wird in § 18g des Aufenthaltsgesetzes geregelt.

Die Voraussetzungen für den Erwerb einer EU Blue Card

Um eine Blaue Karte EU beantragen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

PGlmcmFtZSB3aWR0aD0iNTYwIiBoZWlnaHQ9IjMxNSIgc3JjPSJodHRwczovL3d3dy55b3V0dWJlLW5vY29va2llLmNvbS9lbWJlZC9TMU9KWDVxektvQSIgdGl0bGU9IllvdVR1YmUgdmlkZW8gcGxheWVyIiBmcmFtZWJvcmRlcj0iMCIgYWxsb3c9ImFjY2VsZXJvbWV0ZXI7IGF1dG9wbGF5OyBjbGlwYm9hcmQtd3JpdGU7IGVuY3J5cHRlZC1tZWRpYTsgZ3lyb3Njb3BlOyBwaWN0dXJlLWluLXBpY3R1cmUiIGFsbG93ZnVsbHNjcmVlbj48L2lmcmFtZT4=

Um eine Blaue Karte EU beantragen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Eine wichtige Ausnahme gibt es dazu jedoch: Fachkräfte in der IT können sogar ohne Hochschulabschluss eine Blaue Karte EU erhalten. Sie müssen dafür aber in den vergangenen sieben Jahren mindestens drei Jahre relevante Berufserfahrung gesammelt haben und theoretische Kenntnisse auf dem Niveau von Hochschulabsolventen nachweisen können. Genaueres zu dieser Sonderregelung erklären wir Ihnen hier.

Hochschulabschlüsse

Grundsätzlich können für die Beantragung der Blauen Karte EU sowohl deutsche als auch ausländische Hochschulabschlüsse ausreichend sein.

  1. Deutscher Hochschulabschluss
    Ein in Deutschland abgeschlossenes Hochschulstudium ist in aller Regel ausreichend.
  2. Ausländischer Hochschulabschluss
    Ein ausländischer Hochschulabschluss kann für die Beantragung ebenfalls ausreichend sein, sofern er entweder anerkannt oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist.
    Inwieweit ein ausländischer Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt wird, kann in der Online-Datenbank der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) abgefragt werden.

Für den Fall, dass die Online-Datenbank keine ausreichenden Informationen beinhaltet, muss der Antragssteller bei der ZAB eine individuelle, gebührenpflichtige Bewertung des Abschlusses beantragen (sogenannte Vergleichbarkeit mit deutschem Hochschulabschluss).

Weitere Informationen zur Anerkennung und Gleichwertigkeit ausländischer Hochschulabschlüsse erhalten Sie unter www.anerkennung-in-deutschland.de. Bei der Feststellung der Gleichwertigkeit bzw. bei der Anerkennung des im Ausland erworbenen Hochschulabschlusses kann es leider oft zu Problemen kommen, die den Antragsprozess unter Umständen stark verzögern bzw. verhindern.

Mindestgehaltsgrenze EU Blue Card

Um eine Blaue Karte EU zu erhalten muss das jährliche Bruttogehalt im Jahr 2024 mindestens 45.300 Euro betragen. Erfahren Sie hier mehr zum Thema Mindestgehalt für eine Blaue Karte EU.

Für gewisse Berufe, die besonders dringend in Deutschland nachgefragt sind (Mangelberufe), gilt eine geringere Grenze von derzeit (2024) 41.041,80 Euro. Dieselbe Grenze gilt auch für Berufseinsteiger, die ihren Hochschulabschluss innerhalb der letzten drei Jahre vor der Beantragung der Blauen Karte EU erhalten haben. Damit soll ihnen der Einstieg in das Berufsleben erleichtert werden.

Früher musste die durch den Hochschulabschluss erlangte Qualifikation auch der angestrebten Beschäftigung entsprechen. Diese Kopplung der Tätigkeit an den Abschluss hat der Gesetzgeber nun aber abgeschafft, um der Flexibilität des modernen Arbeitslebens gerecht zu werden.

Aufzählung der Mangelberufe

  • Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie
  • Architekten
  • Designer
  • Ärzte (inkl. Zahnärzte und Tierärzte)
  • Physiotherapeuten
  • Ingenieure und Ingenieurswissenschaftler
  • Mathematiker
  • Naturwissenschaftler
  • Lehrer
  • Raum-, Stadt- und Verkehrsplaner
  • Führungskräfte in der Produktion, im Bau und in der Logistik
  • Führungskräfte im Gesundheitswesen

Berufsausübung

Falls für eine Berufsausübung nach deutschen Rechtsvorschriften eine Erlaubnis vorgeschrieben ist (bspw. Medizin, Ingenieurswesen), muss das Vorliegen dieser Erlaubnis bzw. deren Zusage vor Erteilung der EU Blue Card vom Antragsteller nachgewiesen werden.

Zuständigkeiten

Die Blaue Karte EU kann innerhalb Deutschlands bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragt werden. Je nachdem aus welchem Land Sie stammen, benötigen Sie ein Arbeitsvisum, um nach Deutschland einzureisen. Nach erfolgter Einreise können Sie die Blaue Karte EU bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

Ein Visum zur Einreise ist für folgende Länder nicht erforderlich: USA, Japan, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nord-Irland, Kanada, Australien, Südkorea, Israel und Neuseeland. Bürger aus diesen Ländern können ohne Visum einreisen.

Wenn Sie außerhalb der EU leben und nicht aus den obigen Ländern stammen, benötigen Sie in der Regel ein Visum zum Zwecke der Erwerbstätigkeit. Dieses wird Ihnen von der jeweilig zuständigen deutschen Auslandsvertretung ausgestellt. Mit diesem Visum können Sie nach Deutschland einreisen und bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde die Blaue Karte EU beantragen. Wichtig ist hierbei, dass Sie die Blaue Karte EU vor dem Ablauf Ihres Visums beantragen müssen.

Auch Personen die in einem anderen Mitgliedstaat der EU eine Blaue Karte länger als 12 Monate besitzen, können ohne Visum nach Deutschland einreisen, um hier eine Blaue Karte EU zu beantragen. In diesem Fall muss die Blaue Karte EU innerhalb eines Monats nach der Einreise nach Deutschland beantragt werden.

Personen, die bereits einen gültigen Aufenthaltstitel haben, können ebenfalls eine Blaue Karte EU beantragen.

Vorteil des beschleunigten Fachkräfteverfahrens

Die Beantragung einer Blauen Karte EU kann im sogenannten beschleunigten Fachkräfteverfahren durchgeführt werden. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren sichert eine zügigere Terminvergabe bei der deutschen Auslandsvertretung und umfasst, soweit das erforderlich ist, das Anerkennungsverfahren eines ausländischen Abschlusses.

Vorteile der Blauen Karte EU

Die Blaue Karte EU eröffnet viele Möglichkeiten. Inhaber dieses Aufenthaltstitels haben einen sehr einfachen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt, mit denselben Rechten und Pflichten wie deutsche Arbeitnehmer, und können in Deutschland ohne weitere Voraussetzungen leben. Während sie in Deutschland arbeiten, können sie in Ihrer Freizeit frei innerhalb der EU reisen.

Mit der Blauen Karte EU ist es möglich, bereits ab 21 Monaten Aufenthalt eine unbefristete Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, die sogenannte Niederlassungserlaubnis, zu beantragen, sofern das Sprach-Level B1 in der deutschen Sprache nachgewiesen werden kann. Und selbst wenn Sie nur über Grundkenntnisse der deutschen Sprache (Niveau A1) verfügen, können Sie trotzdem nach 27 Monaten eine Niederlassungserlaubnis beantragen.

Neben der Arbeit können Sie auch Ihre enge Familie (Kinder, Ehegatte, Eltern sowohl von Ihnen als auch von Ihrem Ehegatten) im Rahmen einer Familienzusammenführung zu sich holen.

Keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit muss eine Arbeitsmarktprüfung durchführen, welche grundsätzlich aus der sog. Vorrangprüfung (Prüfung, ob für die Beschäftigung deutsche oder ihnen hinsichtlich der Arbeitsaufnahme gleichgestellte Arbeitnehmer – bspw. aus EU-Mitgliedsstaaten – zur Verfügung stehen) und der Prüfung der Beschäftigungsbedingungen besteht.

Liegt das Jahresbruttoeinkommen bei mindestens 43.800 Euro, also der allgemeinen Gehaltsgrenze für die Blaue Karte EU, bedarf es jedoch keiner Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Das bedeutet, dass nur Beschäftigte in Mangelberufen oder Berufseinsteiger auf die Zustimmung der Agentur angewiesen sind.

Welche Dokumente werden für die Beantragung benötigt?

  • Kopie des Reisepasses
  • Biometrisches Passbild
  • Kopie Ihres Hochschulabschlusses im Original
  • Kopie der englischen Übersetzung Ihres Hochschulabschlusses
  • Lebenslauf
  • Absichtserklärung oder Arbeitsvertrag von einem Unternehmen in Deutschland (inkl. detaillierter Stellenbeschreibung)

Falls zutreffend benötigen Sie außerdem:

  • Kopie des Reisepasses Ihres Ehegatten
  • Biometrisches Passbild Ihres Ehegatten
  • Kopie der Eheurkunde
  • Übersetzte Version der Eheurkunde
  • Kopie des Reisepasses Ihres Kindes
  • Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes

Regionale Unterschiede bei der Beantragung der EU Blue Card

Die formalen Voraussetzungen der Antragsstellung einer Blauen Karte EU variieren in der Praxis, je nachdem an welchem Ort in Deutschland die Blaue Karte EU beantragt wird. Die rechtlichen Voraussetzungen sind dabei die gleichen, aber die Formulare, die benötigten Unterlagen und die Art der Einreichung des Antrages können abweichen.

In unserer Übersicht finden Sie die praktischen Voraussetzungen für die Städte Berlin, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Köln, Leipzig, München, und Stuttgart mit weiteren Hinweisen.

Zu einer Beantragung im Ausland und zu den länderspezifischen praktischen Voraussetzungen finden Sie hier alle Informationen für das Vereinigte Königreich, SüdafrikaIndien und China.

Die Blaue Karte EU nach dem Brexit

Für britische Fachkräfte besteht nach dem 01. Januar 2021 ebenfalls die Möglichkeit, eine Blaue Karte EU für Deutschland zu beantragen. Erfahren Sie hier mehr über die Möglichkeiten und das Potential der Blauen Karte EU für britische Staatsangehörige.

Frequently Asked Questions zur Blauen Karte EU (FAQ):

Ja, die (Kern-)Familie kann Sie begleiten. Ehegatten, Kinder und seit neuestem auch Eltern und gegebenenfalls sogar Schwiegereltern (also die Eltern ihres Ehepartners) können im Rahmen des sogenannten Familiennachzugs mit Ihnen zeitgleich eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis beantragen und erhalten. Der Familiennachzug kann ebenfalls bereits im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens beantragt werden, was den Vorteil hat, dass die Bearbeitungsdauer des Antrags für Sie und Ihre Familie identisch ist. Sie können gemeinsam nach Deutschland einreisen. Den Familienmitgliedern eines Inhabers einer Blauen Karte EU ist es sofort gestattet, uneingeschränkt zu arbeiten oder selbständig tätig zu sein.

Für den Fall, dass Sie von Ihrem Arbeitgeber entlassen werden, haben Sie drei Monate Zeit, um eine neue Arbeitsstelle zu finden. Falls Ihnen das nicht gelingen sollte, besteht das Risiko, dass Ihre Blaue Karte widerrufen wird und Sie Deutschland wieder verlassen müssen. Erhalten Sie hier mehr Informationen zum Thema Blaue Karte EU und Kündigung.

Ein Arbeitsplatzwechsel ist für einen Inhaber einer Blauen Karte EU grundsätzlich möglich. Im ersten Jahr Ihrer Beschäftigung müssen Sie allerdings jeden Arbeitgeberwechsel der Ausländerbehörde melden. Die hat dann die Möglichkeit, den Wechsel auszusetzen und innerhalb von 30 Tagen zu prüfen, ob er zulässig ist. Lässt die Behörde diese Frist verstreichen oder reagiert sie gar nicht auf Ihre Meldung, so gilt der Wechsel automatisch als zulässig. Nach Ablauf eines Jahres können Sie ohne Zustimmung der Ausländerbehörde Ihren Arbeitsplatz wechseln. Die grundsätzlichen Voraussetzungen wie zum Beispiel das Mindestgehalt müssen aber weiterhin vorliegen.

Wenn Sie als Staatsangehöriger eines sogenannten privilegierten Landes einreisen, benötigen Sie kein Visum zur Einreise, um eine Blaue Karte EU in Deutschland zu beantragen. Zu diesen privilegierten Staaten, die kein Einreisevisum benötigen, zählen: Australien, Israel, Japan, Kanada, die Republik Korea, Neuseeland, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika. Staatsbürger von anderen Ländern benötigen in der Regel ein Visum zum Zweck der Erwerbstätigkeit, welches von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ausgestellt wird.

Die Blaue Karte EU wird in der Regel für vier Jahre ausgestellt, außer der Arbeitsvertrag ist kürzer als vier Jahre. In diesem Fall gilt die Blaue Karte EU für die Zeit des Arbeitsverhältnisses zuzüglich von drei Monaten, keinesfalls aber länger als vier Jahre. Die Blaue Karte EU kann vor ihrem Ablauf verlängert werden, sofern Sie noch alle Voraussetzungen für eine Blaue Karte EU erfüllen.

Für die Blaue Karte EU existieren zwei Mindestgehaltsgrenzen, die erfüllt werden müssen, um eine Blaue Karte EU zu erhalten. Die grundsätzliche Gehaltsgrenze für das Jahr 2024 liegt bei einem jährlichen Bruttogehalt von 45.300 Euro. Bei sogenannten Mangelberufen liegt die Gehaltsuntergrenze im Jahr 2024 bei 41.041,80 Euro. Erfahren Sie hier mehr zum Thema Mindestgehaltsgrenzen.

Ja, Inhabern einer Blauen EU ist es gestattet, innerhalb der EU zu touristischen Zwecken visumsfrei in andere Schengen Staaten zu reisen. Sie können für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen nach Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn reisen. Eine Arbeitsaufnahme außerhalb Deutschlands ist in der Regel nicht ohne entsprechenden Aufenthaltstitel möglich.

Nein, im Gegensatz zu anderen Aufenthaltstiteln sind für den Erhalt der Blauen Karte EU keine deutschen Sprachkenntnisse erforderlich. Das gilt sowohl für den Antragsteller als auch für seine Familie.

Wenn Sie Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) vorweisen können, besteht bei einer Blauen Karte EU die Möglichkeit, bereits nach 21 Monaten eine unbefristete Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Allerdings sind Sprachkenntnisse grundsätzlich nicht zwingend erforderlich. Ohne Sprachkenntnisse verlängert sich die Wartezeit für die Möglichkeit der Beantragung einer unbefristeten Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis auf 27 Monate.

Sie können Deutschland für bis zu 12 Monate verlassen, ohne dass Sie Ihre Blaue Karte EU verlieren. Der Zeitraum von 12 Monaten gilt auch für Ihre Familienmitglieder.

Grundsätzlich können bestimmte zusätzliche Zahlungen zum Bruttogrundgehalt gerechnet werden. Diese Zahlungen zählen dann zum Mindestgehalt, wenn die Zuschläge fest im Arbeitsvertrag vereinbart und nicht von dem Einritt von bestimmten Bedingungen abhängig sind. Nicht jeder Gehaltsbestandteil ist hierbei von vornerein klar und Bedarf im Zweifel einer individuellen Prüfung.